Entwurfsplanung

Leistungsphase 3

Die Vorplanung für Gebäude entspricht  ihrem Umfang  nach 11% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.

 

Dazu gehören:

 

a)      Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung der wesentlichen

         baulichen, gestalterischen, funktionalen, technischer, bauphysikalischen,

         wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen unter Verwendung der Beiträge

         anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.

b)      Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

c)      Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs,- und Ersatzmaßnahmen nach

         Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

d)      zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete,

         vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen.

e)      Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligen.

f)       Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen

         Berechnungen.

g)      Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

h)      Zusammenfassung aller Entwurfsunterlagen.

 

Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!

 

 

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