Die Vorplanung für Gebäude entspricht ihrem Umfang nach 11% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.
Dazu gehören:
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung der wesentlichen
baulichen, gestalterischen, funktionalen, technischer, bauphysikalischen,
wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
b) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
c) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs,- und Ersatzmaßnahmen nach
Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
d) zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete,
vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen.
e) Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligen.
f) Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen
Berechnungen.
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
h) Zusammenfassung aller Entwurfsunterlagen.
Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!