Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4

Die Genehmigungsplanung für Gebäude entspricht  ihrem Umfang  nach 6% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.

 

Dazu gehören:

 

a)  Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich rechtlichen Vorschriften erforderlichen

     Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen

     und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich                    Beteiligter.

b)  Einreichen der Unterlagen.

c)  Vervollständigen und Anpassung der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen      unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

d)  Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen,        

     Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen.

 

Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!

 

 

Druckversion | Sitemap
© Planungsbüro Brandner