Die Genehmigungsplanung für Gebäude entspricht ihrem Umfang nach 6% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.
Dazu gehören:
a) Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich rechtlichen Vorschriften erforderlichen
Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
b) Einreichen der Unterlagen.
c) Vervollständigen und Anpassung der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
d) Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen,
Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen.
Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!