Die Grundlagenermittlung für Gebäude entspricht ihrem Umfang nach 3% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.
Dazu gehören:
a) Klärung der Aufgabenstellung
b) Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
c) Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
d) Zusammenfassung der Ergebnisse
Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!