Die Vorplanung für Gebäude entspricht ihrem Umfang nach 7% der gesamten Planungsleistungen nach HOAI.
Dazu gehören:
a) Analyse der Grundlagen
b) Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen usw.)
c) Aufstellen eines planbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
d) Erarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen
Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung
und Bewertung.
e) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
f) Klären und Erläutern der wesentlichen baulichen, gestalterischen, funktionalen,
technischer, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhänge,
Vorgänge und Bedingungen sowie Belastungen und Empfindlichkeit der betroffenen
Ökosysteme.
g) Vorverhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligen.
h) Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungen.
i) Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse.
Natürlich können auch nur einzelne Leistungen einer Leistungsphase beauftragt werden!