Seit Oktober 2009 muss der Ausweis jedem neuen Mieter bzw. Käufer unaufgefordert vorgelegt werden. Mit diesem Energieausweis (Energiepass) können die Angebote auf dem Immobilienmarkt besser verglichen werden.
Bei Änderungen am Gebäude, die die Fassade, Fenster, Außentüren, Dachdämmung und Kellerdecke betreffen, ist nach der Änderung eine Energieausweis auszustellen und dem Bauamt auf Verlangen vorzulegen.
Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) ist die Darstellung der energetischen Qualität des Gebäudes auch in den Immobilien-Anzeigen seit dem 1. Mai 2014 verpflichtend. Neben dem Farbband wird auch eine Effizienzklasse angegeben. Der Ausweis ist einem Mieter oder Käufer unaufgefordert auszuhändigen.
Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Der Ausweis wird immer dann benötigt, wenn
1. Neubau
2. Umfangreiche energetische Sanierung, zum Beispiel zum KfW-Effizienzhaus
3. Die Immobilie (Haus / Wohnung) verkauft oder neu vermietet wird
Verbrauchs-oder Bedarfsausweis ?
Bei Neubauten ist immer der Bedarfsausweis erforderlich bei bestehenden Wohngebäuden sind je nach Objekt der Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis auszustellen.
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01. November 1977.
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten usw.) in diesem Zeitraum abhängig und kann bei unterschiedlichem Nutzertyp sehr stark variieren.
Der Verbrauchsausweis ist auf Grund seines geringen Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger, jedoch auch weniger aussagekräftig.
Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem Normklima. Das Nutzerverhalten bleibt hierbei unberücksichtigt. Dabei werden die Daten des Gebäudes, die Gebäudehülle und die Anlagentechnik ausführliche erfasst.
Für Neubauten oder ältere, kleine sowie unsanierte Wohnhäuser darf nur der Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Informieren Sie sich bei einem GIH- Energieberater und lassen Sie sich kompetent und seriös beraten. So vermeiden Sie unnötige Bußgelder und sparen viel Zeit und Energie!