Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
Dies wird mit genauer Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich.
Der hydraulische Abgleich ist die wichtigste Voraussetzung für den effizienten Betrieb einer Heizungsanlage.
Darum wird für die Gewährung von Fördermitteln über BAFA oder KfW der hydraulische Abgleich gefordert.
Dieser erfordert mehrere Einzelschritte:
Obwohl gefordert, z.B. in der VOB/C DIN 18380, wird der hydraulische Abgleich in der Praxis oft nicht durchgeführt. Die Auslegungsleistung des Wärmeerzeugers und der Heizflächen ist vom Fachunternehmer auf der Grundlage der DIN EN 12831 zu ermitteln.
Diese Grundlage wird auch Heizlastberechnung genannt und ist vom Bauherrn an den Handwerker zu übergeben. Diese Unterlagen sind Voraussetzung für eine fachliche und korrekte Umsetzung des hydraulische Abgleich.
Der hydraulische Abgleich ist auf dieser Basis vorzunehmen und in der Fachunternehmer-Rechnung zu bestätigen.
Sollte Ihnen die Heizlastberechnung fehlen, helfen wir Ihnen gerne.