Leben erhalten - für Mensch und Bausubstanz, dem Schimmel keine Chance geben!
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Aufgrund der Entwicklung der Bautechnik und der damit zusammenhängenden dichten Bauweise in den letzten Jahren beim Neubau sowie auch bei der Modernisierung wurde aus Gründen der Energieeinsparung, Gesundheitsfürsorge und der Schadensabwehr der unkontrollierte Luftwechsel durch die Undichtigkeiten stark reduziert. Dadurch kann die in der in der Regel neu eingeführte Lüftungsstufe zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 nicht eingehalten werden.
Die sich dadurch häufenden Schadensfälle erfordern eine geregelte Überprüfung der Lüftungssituation durch ein Lüftungskonzept wie in der DIN 1946-6 geregelt, wie die (unkontrollierte) Infiltration von Luft durch Undichtigkeiten im Gebäude zu bewerten sind und wann lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich werden. Ist dies der Fall, dann erfolgt eine Ausarbeitung der möglichen Maßnahmen zur geregelten Lüftung. Dabei können sehr unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen, die von einfachen, verstellbaren Außenluftdurchlässen in den Wänden bis hin zu komplexen Zu-/Abluft-Anlagen mit Wärmerückgewinnung reichen.
In den Landesbauordungen wird eine ausreichende Lüftung der Wohnung gefordert,
dazu zählen:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert in § 6 ,,Dichtheit, Mindestluftwechsel":
"Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und
Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sicherzustellen ist."
Ein Lüftungskonzept ist erforderlich bei:
Wir erstellen gerne für Ihr Projekt das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und legen nach Wunsch auch die gesamte Lüftungsanlage aus.
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